Leistungsspektrum

Leistungsspektrum

Als spezialisiertes Planungsbüro für Umwelt- und Naturschutz bieten wir ein umfassendes Spektrum an Leistungen für Vorhabenträger, Kommunen, Ingenieurbüros und Naturschutzbehörden. Unsere Arbeiten basieren auf aktuellen wissenschaftlichen Standards, modernsten Methoden – einschließlich GIS-gestützter Analysen und Drohnenerfassung – sowie langjähriger Praxiserfahrung in Bayern.

Wir erstellen rechtssichere Umweltberichte und artenschutzrechtliche Fachbeiträge, führen faunistische Kartierungen durch, entwickeln CEF-, Ausgleichs- und Schutzmaßnahmen, begleiten Bauvorhaben ökologisch und planen Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen ebenso wie Artenhilfsprogramme. Als zuverlässiges Bindeglied zwischen Planung, Praxis und Behörden sorgen wir dafür, dass Projekte naturschutzkonform, effizient und nachvollziehbar umgesetzt werden.

Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung

Eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) ist ein Fachbeitrag, der bewertet, ob ein geplantes Vorhaben gegen die artenschutzrechtlichen Verbote des § 44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) verstößt.

Dazu wird geprüft, ob besonders oder streng geschützte Arten durch ein Projekt getötet, gestört oder ihre Fortpflanzungs- und Ruhestätten beschädigt oder zerstört werden könnten.

Rechtsgrundlagen der saP sind:

  • §§ 44, 45 und 39 BNatSchG (Artenschutz und Ausnahmen)
  • EU-Vogelschutzrichtlinie (Richtlinie 2009/147/EG)
  • EU-Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG), insbesondere Anhang IV-Arten

Die saP stellt somit sicher, dass geplante Eingriffe mit geltendem Artenschutzrecht vereinbar sind und notwendige Vermeidungs-, Minderungs- oder CEF-Maßnahmen festgelegt werden.

Ökologische Baubegleitung

Eine Ökologische Baubegleitung (ÖBB) stellt sicher, dass Bauvorhaben im Einklang mit den Vorgaben des Natur- und Artenschutzrechts umgesetzt werden. Sie dient dazu, während der Bauphase die Einhaltung der umwelt- und artenschutzfachlichen Anforderungen zu überwachen und notwendige Schutzmaßnahmen fachgerecht umzusetzen.

Rechtsgrundlagen der ÖBB sind insbesondere:

  • Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), insbesondere §§ 13–15 (Eingriffsregelung) und § 44 (Artenschutz)
  • Vorgaben aus Genehmigungsbescheiden, Planfeststellungsbeschlüssen oder Bebauungsplänen
  • Relevante Regelwerke wie die Leitfäden der Länder und die Eingriffsregelung der Naturschutzgesetze

Die ÖBB dient als Bindeglied zwischen Bauausführung, Vorhabenträger und Naturschutzbehörden und gewährleistet, dass alle Schutzvorgaben vor Ort praktisch, wirksam und rechtssicher umgesetzt werden.

Planung und Konzeptionierung von CEF-Maßnahmen (Continuous Ecological Functioning), Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

CEF-Maßnahmen (Continuous Ecological Functioning), Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen dienen dazu, die ökologische Funktion von Fortpflanzungs- und Ruhestätten streng geschützter Arten trotz eines Eingriffs vollständig zu erhalten. CEF-Maßnahmen müssen vor oder spätestens zeitgleich mit dem Eingriff wirksam sein und gewährleisten, dass betroffene Arten weiterhin geeignete Lebensstätten nutzen können.

Rechtsgrundlagen:

  • § 44 BNatSchG (Verbotstatbestände für geschützte Arten)
  • § 45 BNatSchG (Ausnahmen und Anforderungen an funktionserhaltende Maßnahmen)
  • Eingriffsregelung nach §§ 13–15 BNatSchG (Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen)
  • Vorgaben der FFH-Richtlinie und Vogelschutzrichtlinie, soweit streng geschützte Arten betroffen sind

Während Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen grundsätzlich Auswirkungen von Eingriffen auf Natur und Landschaft kompensieren, sind CEF-Maßnahmen spezifisch artenschutzrechtlich ausgerichtet und stellen sicher, dass die ökologische Funktion betroffener Arten dauerhaft erhalten bleibt.

Pflege- und Entwicklungskonzepte

Pflege- und Entwicklungskonzepte (PEK) dienen der langfristigen Sicherung, Entwicklung und Optimierung wertvoller Lebensräume und Naturschutzflächen. Sie legen fest, welche Maßnahmen notwendig sind, um den ökologischen Zustand einer Fläche zu erhalten oder gezielt zu verbessern – etwa durch Mahdregime, Entbuschung, Habitatpflege oder die Förderung bestimmter Artengruppen. PEK werden sowohl für Ausgleichsflächen als auch für Schutzgebiete oder kommunale Grünflächen eingesetzt.

Rechtsgrundlagen:

  • Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), insbesondere §§ 13–15 (Eingriffsregelung)
  • Landesnaturschutzgesetze
  • Vorgaben aus Bebauungsplänen, Genehmigungsauflagen oder Schutzgebietsverordnungen
  • Fachliche Leitfäden der Länder und Naturschutzbehörden

PEK gewährleisten eine strukturierte, wirksame und fachlich fundierte Umsetzung von Pflege- und Naturschutzmaßnahmen und bilden die Basis für deren Erfolgskontrolle und langfristige Dokumentation.

Durchführung von Artenhilfsprogrammen

Artenhilfsprogramme dienen der gezielten Förderung bedrohter oder besonders sensibler Arten und ihrer Lebensräume. In diesem Rahmen entwickeln und betreuen wir Maßnahmenprogramme, die auf die ökologischen Anforderungen der jeweiligen Artengruppe abgestimmt sind – von der Bestandsanalyse über die Maßnahmenplanung bis hin zur praktischen Umsetzung vor Ort. Ein Beispiel hierfür ist die Unterstützung von wiesenbrütenden Arten im Landkreis Freising, bei der wir durch Habitatoptimierung, Prädatorenmanagement, Pflegekonzepte und Monitoring die Reproduktionserfolge und Bestandsentwicklung fördern.

Leistungsinhalte:

  • Analyse von Gefährdungsursachen und Habitatqualität
  • Planung und Umsetzung artbezogener Schutz- und Fördermaßnahmen
  • Zusammenarbeit mit Flächeneigentümern, Landnutzern und Behörden
  • Monitoring der Wirksamkeit und laufende Anpassung der Maßnahmen
  • Fachliche Dokumentation und Berichtswesen

Artenhilfsprogramme stärken gefährdete Populationen nachhaltig und tragen dazu bei, regionale Biodiversität langfristig zu sichern.

Lehrtätigkeit

Lehrtätigkeit an der Hochschule Weihenstephan-Triesdorf
Als Lehrbeauftragter im Studiengang Naturraum- und Wildtiermanagement vermittle ich praxisorientierte Inhalte aus Umweltplanung, Artenschutz und faunistischer Erfassung. Dabei bringe ich nicht nur meine Projekterfahrung ein, sondern auch den kontinuierlichen wissenschaftlichen Austausch, in dem unser Büro mit Hochschulen und Forschungseinrichtungen steht. Dieser enge Kontakt zur Wissenschaft ermöglicht es, aktuelle Erkenntnisse, moderne Methoden und neueste Standards direkt in die Lehre einfließen zu lassen.

Lehrinhalte und Schwerpunkte:

  • Artenschutzrecht und dessen praktische Umsetzung in Planungs- und Genehmigungsverfahren
  • Methoden der faunistischen Erfassung, Monitoring und Datenanalyse
  • Planung und Bewertung von Naturschutz-, Ausgleichs- und Schutzmaßnahmen
  • Rolle der Umweltplanung im Behörden- und Beteiligungsprozess
  • Fallstudien aus aktuellen Projekten sowie Einblicke in neue wissenschaftliche Entwicklungen

Durch die Verbindung von Forschung, Lehre und realer Projektpraxis vermittle ich Studierenden ein fundiertes und anwendungsnahes Verständnis für moderne Aufgaben im Natur- und Wildtiermanagement.

Kompensationsverordnung (BayKompV) & Ökokonto – Planung, Bewertung und Dokumentation

Im Rahmen der Eingriffsregelung in Bayern unterstützen wir Kommunen, Planungsbüros und Vorhabenträger bei der fachgerechten Umsetzung der Bayerischen Kompensationsverordnung (BayKompV). Wir ermitteln den Kompensationsbedarf, entwickeln wirksame Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen und dokumentieren diese nach landesspezifischen Vorgaben.

Rechtsgrundlagen:

  • Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) – §§ 13–15 (Eingriffsregelung)
  • Bayerische Kompensationsverordnung (BayKompV)
  • Bayerisches Naturschutzgesetz (BayNatSchG)
  • Vorgaben aus Bebauungsplänen, Genehmigungsbescheiden und Planfeststellungsverfahren
  • Landesweite Leitfäden und Bewertungsmodelle zur Kompensation

Darüber hinaus beraten wir umfassend zum Ökokonto, über das frühzeitig umgesetzte Naturschutzmaßnahmen als Ökopunkte anerkannt werden können. Wir übernehmen die Planung, Bewertung, das Monitoring und die vollständige Dokumentation von Maßnahmen, die in ein Ökokonto eingebracht werden sollen, und begleiten die Abstimmung mit den Naturschutzbehörden.

Unsere Leistungen gewährleisten eine rechtssichere, transparente und effiziente Umsetzung der Eingriffsregelung sowie die optimale Nutzung vorhandener Kompensations- und Ökokonto-Potenziale in Bayern.

Natura 2000 & FFH-Verträglichkeitsstudien (Bayern)

Bei Projekten in oder nahe Natura-2000-Gebieten erstellen wir fundierte FFH-Verträglichkeitsstudien, um die Auswirkungen eines Vorhabens auf geschützte Arten und Lebensraumtypen nach europäischem Naturschutzrecht zu bewerten. Wir prüfen, ob die Erhaltungsziele eines FFH- oder Vogelschutzgebiets erheblich beeinträchtigt werden können, und entwickeln geeignete Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen.

Rechtsgrundlagen:

  • FFH-Richtlinie (92/43/EWG)
  • EU-Vogelschutzrichtlinie (2009/147/EG)
  • § 34 BNatSchG (Verträglichkeitsprüfung und Ausnahmeverfahren)
  • Managementpläne der jeweiligen Natura-2000-Gebiete
  • Vorgaben aus Genehmigungsverfahren und Planfeststellungen

Wir bewerten Lebensraumtypen nach Anhang I, Arten nach Anhang II und IV sowie relevante Vogelarten. Auf Basis aktueller Methoden identifizieren wir mögliche Beeinträchtigungen und erstellen fachlich belastbare Bewertungen.

Unsere Leistungen umfassen die vollständige Dokumentation, fachliche Analyse und die Abstimmung mit Naturschutzbehörden, sodass Vorhaben in Bayern rechtssicher und im Einklang mit den ökologischen Anforderungen des Schutzgebietsnetzes Natura 2000 umgesetzt werden können.

Faunistische Fachkartierungen: Vögel, Amphibien, Reptilien, Tagfalter & Libellen

Wir führen umfassende faunistische Fachkartierungen durch, um Vorkommen, Populationen und Lebensräume relevanter Artengruppen präzise zu erfassen. Die Erhebungen folgen den aktuellen Methodenstandards und bilden eine zentrale Grundlage für saP, Umweltberichte, FFH-Prüfungen, CEF-Maßnahmen und Bauleitplanverfahren. Dabei erfassen wir Brutvögel, Amphibien, Reptilien sowie Tagfalter- und Libellenarten nach anerkannten Monitoring- und Kartierungsrichtlinien.

Rechtsgrundlagen:

  • Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), insbesondere § 44 (Artenschutz)
  • Vogelschutzrichtlinie (2009/147/EG)
  • FFH-Richtlinie (92/43/EWG) – Anhang II, IV und V
  • Länderfachstandards und Kartierleitfäden
  • Vorgaben aus Genehmigungsverfahren, Bebauungsplänen und Planfeststellungen

Unsere Fachkartierungen liefern belastbare ökologische Daten als Grundlage für sichere Entscheidungen. Sie unterstützen die Bewertung von Eingriffen, ermöglichen eine zielgerichtete Maßnahmenplanung und dienen der langfristigen Beobachtung von Populationen im Rahmen von Arten- und Naturschutzprojekten.

Einsatz modernster Methoden und Techniken

Einsatz modernster Methoden und Techniken
Alle Leistungen unseres Planungsbüros werden mit aktuellen, wissenschaftlich anerkannten Methoden sowie modernster Technik durchgeführt. Durch den stetigen Austausch mit Hochschulen und Forschungseinrichtungen integrieren wir neue Entwicklungen frühzeitig in unsere Arbeitsprozesse.

Neben klassischen Kartierungsmethoden bieten wir bei Bedarf auch eine eigene Datenerhebung durch Fernerkundung an – mittels leistungsfähiger GIS-Systeme und Drohnen (UAV), inklusive Wärmebildtechnik. Dadurch können wir hochpräzise, flächendeckende und zeitnahe Informationen bereitstellen, die klassische Methoden optimal ergänzen oder im Gelände schwer zugängliche Bereiche erschließen.

Leistungen mit Drohne (UAV-gestützt):

  • Hochauflösende Luftbildaufnahmen (RGB)
  • Vegetations- und Strukturkartierungen
  • Erfassung von Habitatstrukturen und Biotoptypen
  • Wärmebildaufnahmen für Wildtiernachweise oder Brutplätze
  • Monitoring von CEF-Maßnahmen, Ausgleichs- und Schutzflächen
  • Schadens- und Veränderungsdokumentation (z. B. Mahd, Bautätigkeiten, Habitatverlust)
  • Erstellung von Orthofotos, 2D/3D-Modellen und digitalen Oberflächenmodellen
  • Präzise Lage- und Flächenanalyse für Planungsgrundlagen
  • Dokumentation von Maßnahmenumsetzungen in hoher räumlicher Genauigkeit
RGB-Bildaufnahme eines Geleges des Großen Brachvogels
Wärmesignatur von einen Gelege des Großen Brachvogels